Antwort 08.09.2026 von Christian Gehring CDU
Für mich gilt grundsätzlich: Kinder bestmöglich zu schützen und schwere Straftaten konsequent zu verfolgen, ist eine zentrale Aufgabe des Staates.
Für mich gilt grundsätzlich: Kinder bestmöglich zu schützen und schwere Straftaten konsequent zu verfolgen, ist eine zentrale Aufgabe des Staates.
Die BfDI hat nun die Möglichkeit, im Nachgang ihrer Kontrolle geeignete Maßnahmen anzuordnen, wenn dies zur Beseitigung eines erheblichen Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Vorschriften erforderlich ist.
Das IFG ist eines der wichtigsten Gesetze, um die Exekutive zu kontrollieren. Mit mir wird es keine Einschränkung einer solchen Kontrolle geben.