Viele Regelungen rund um die Organisation des Gerichts und die Wahl der Richterinnen und Richter sind bisher nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz niedergeschrieben und können somit durch eine einfache Mehrheit geändert werden. Eine Aufnahme dieser Regelungen ins Grundgesetz würde also zunächst einen höheren Schutz durch das Erfordernis einer 2/3-Mehrheit bedeuten
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 04.03.2024 von Günter Krings CDU
Antwort 04.03.2024 von Martin Plum CDU
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist für ergebnisoffene, vertrauliche und unaufgeregte Gespräche über einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts offen.
Antwort 29.02.2024 von Andrea Lindholz CSU
Jedoch sehen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion aktuell keine zwingende Notwendigkeit, hierfür eine Grundgesetzänderung herbeizuführen. Änderungen des Grundgesetzes wollen sehr gut überlegt sein.
Antwort 15.04.2024 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU
Ich sehe es genauso wie Sie, dass wir unser Verfassungsgericht vor extremistischen verfassungsfeindlichen Einflüssen schützen müssen.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 27.02.2024 von Barbara Benkstein AfD
zu parteiinternen Vorgängen und Regelungen werde ich mich nicht öffentlich äußern.