Ich stimme Ihnen zu, allerdings sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hierzulande bereits nach geltendem Recht grundsätzlich nicht verpflichtet, sich außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erreichbar zu halten
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Über den weiteren Fortgang des Vertragsverletzungsverfahrens entscheidet die EU-Kommission als Herrin des Verfahrens (art. 258 AEUV). Eine diesbezügliche Entscheidung liegt bisher nicht vor.
Die Beamtenversorgung fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Die den Berechnungen zugrunde liegenden Beträge werden im weiteren Verfahren überprüft und ggf. angepasst werden.
Deshalb haben wir Freie Demokraten uns in der Regierungskoalition stark für die Einführung eines Generationenkapitals als Einstieg in eine Kapitaldeckung der Gesetzlichen Rentenversicherung eingesetzt.
Recyling bei den Bürgern belohnen, mehr Bewusstsein für Belastungen der Umwelt, neue Technologien, neue Materialien, bewusster Produkte entwickeln