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Leider sieht das BMI aktuell einfach keine Spielräume für diese Maßnahme, ist aber perspektivisch darum bemüht zu einer Situation zu gelangen, die die Rücknahme dieser Erhöhung möglich macht.
Da insofern fraglich ist, ob und inwieweit Formen des Journalismus innerhalb des Wertekanons der gemeinnützigen Zwecke im Sinne der Abgabenordnung eingeordnet werden können, halten wir Änderungen an den bestehenden Regelungen für nicht geboten.
Die kürzliche Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als in ihrer Gänze gesichert rechtsextrem und die Gefahr, die von einer antidemokratischen Partei ausgeht, gebieten den Einsatz aller vorhandenen rechtsstaatlichen Mittel, um alle Menschen in Deutschland, um unsere Gesellschaft und unsere Demokratie, vor diesen rechtsextremen Kräften zu schützen. Dementsprechend befürworte ich ein AFD Verbotsverfahren.
Da in dem Steuerfortentwicklungsgesetz neben der Frage der Gemeinnützigkeit auch weitere, deutlich hervorgehobenen Änderungen wie die Reform der Steuerklassen und die Anzeigepflicht innerstaatlicher Steuergestaltung für Unternehmen enthalten sind, lehnt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dieses Gesetz insgesamt ab.