
(...) E-Zigaretten ohne Liquids und E-Zigaretten ohne Nikotin oder einem anderen arzneimittelrechtlich relevanten Stoff sind dagegen keine Arzneimittel, sondern Bedarfsgegenstände nach der Bedarfsgegenständeverordnung. (...)
(...) E-Zigaretten ohne Liquids und E-Zigaretten ohne Nikotin oder einem anderen arzneimittelrechtlich relevanten Stoff sind dagegen keine Arzneimittel, sondern Bedarfsgegenstände nach der Bedarfsgegenständeverordnung. (...)
(...) Welche Lebensmittelzusatzstoffe in welchen Mengen und Produkten zugelassen sind, regelt in Deutschland die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung. Lebensmittelzusatzstoffe dürfen generell nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind. (...)
(...) Natürlich müssen Gesetze und Verordnungen zu Lebensmitteln immer auf dem aktuellen Stand sein - also auch in Zukunft kontinuierlich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger weiter entwickelt werden. Ich vertraue hier – offenbar im Gegensatz zu Ihnen – grundsätzlich der Arbeit des zuständigen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). (...)
(...) In der SPD-Bundestagsfraktion gibt es derzeit keine Bestrebungen, die bestehende Gesetzeslage zu verändern. An der prinzipiellen Strafbarkeit des Besitzes und des Inverkehrbringens von Cannabis wird festgehalten. Ausgehend davon befürwortet die SPD eine bundeseinheitliche Regelung zur Festlegung der Kriterien für die Einstellungspraxis nach § 31a BtMG, d.h. (...)
Sehr geehrter Herr Scheimann,