Frage von Marlen D. • 17.07.2024

Antwort ausstehend von Kordula Schulz-Asche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Ampelparteien haben im Koalitionsplan eine Kostenübernahme für transgeschlechtliche und nicht-binäre Personen durch die gesetzlichen Krankenkassen der Ampel verabredet und im Aktionsplan „Queer leben“ bekräftigt.
Rentnerinnen und Rentner mit einem Rentenbeginn ab Juli 2014 profitieren bereits von einigen Verbesserungen, daher beträgt der Zuschlag bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 nur 4,5 Prozent.
Sie liegen richtig: Ich spreche mich gegen die Widerspruchslösung aus.