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Die Eingliederungshilfe ist gesetzlich geregelt und soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sichern. Sie ist finanziell abgesichert.
Eine dauerhaft stabile und zugleich zugängliche Eingliederungshilfe gelingt durch verlässliche Finanzierung und klare und barrierefreie Verfahren.
Auch wenn derzeit nicht absehbar ist, dass sich der Bund stärker an den Kosten beteiligt, ist die Finanzierung der Eingliederungshilfe aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen grundsätzlich gesichert. Gleichzeitig setzen wir auch auf den Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote vor Ort, die Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen können, Anträge zu stellen, Verfahren zu verstehen und ihre Rechte wahrzunehmen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt derzeit einen Dialogprozess Eingliederungshilfe mit den Ländern und Kommunen durch. Im Fokus dieses Prozesses stehen Bürokratieabbau und Verbesserungen bei der Leistungskoordinierung.
Dass das Bundesfinanzministerium die Lizenzschranke für US-Konzerne aussetzt bzw. abschaffen will, halten wir für falsch