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Stein des Anstoßes ist ein Referentenentwurf aus dem BMI zu einer Änderung des Selbstbestimmungsgesetzes. Eine solche Änderung würde die SPD-Bundestagsfraktion nicht mittragen. Damit gibt es auch nichts weitergehend zu verhindern.
Eine Fraktion kann nur Klagen gegen ein Gesetz erheben, wenn das Recht des Bundestages oder der Fraktion verletzt wurden.
ich bin für den Haushaltsausschuss nicht mehr zuständig.
Wie auch der von Ihnen beschriebene Fall zeigt, sehen wir deutlichen Verbesserungsbedarf bei der nationalen wie internationalen Registrierungspraxis und Ausgestaltung solcher Außenstellen. Es muss jetzt ein klaren Rechtsstatus geschaffen werden, sodass sowas nicht nochmal passieren kann.