Antwort 08.09.2025 von Bernd Rützel SPD
Wenn die von Mobbing betroffene Person im Rahmen einer Straftat (zum Beispiel einer Misshandlung) gesundheitliche Schäden erfährt, kann sie durchaus Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XIV haben.
Wenn die von Mobbing betroffene Person im Rahmen einer Straftat (zum Beispiel einer Misshandlung) gesundheitliche Schäden erfährt, kann sie durchaus Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XIV haben.
Im Koalitionsvertrag haben wir miteinander vereinbart, die Einkommenssteuern für kleinere und mittlere Einkommen zur Hälfte der Legislaturperiode senken zu wollen.
Sie erinnern sich richtig. Ich habe bereits kurz nach meinem Amtsantritt meine große Sympathie für ein Rentensystem betont, das alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezieht.

Ich pflege keinen Umgang mit Abgeordneten der AfD.