Antwort 03.08.2026 von Bärbel Bas SPD
Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen.
Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen.
Bei allem Verständnis für Ihre Sorgen um die Kindervorsorge bzw. die Versorgungsqualität ist klar: Wir brauchen strukturelle Reformen, damit Beitragsstabilität nicht nur über Darlehen oder kurzfristige Maßnahmen erkauft wird.
Das Gesetz bleibt bestehen und ermöglicht auch künftig den Zugang zu staatlichen Informationen.
Das gilt auch für das Informationsfreiheitsgesetz, wo eine Reform nicht die Kontrolle des Staates durch die Presse und die Zivilgesellschaft erschweren darf.
Es gibt keine Kleiderordnung im Bundestag und es wird alles immer lockerer. Ich als Älterer muss mich daran gewöhnen.