Frage von Eric C. • 26.06.2025

Antwort von Thorsten Rudolph SPD • 03.08.2025
Die Argumentation, der Beitrag für Bürgergeldbeziehende sei nicht kostendeckend, widerspricht dem der Sozialversicherung innewohnenden Solidaritätsprinzip.
Die Argumentation, der Beitrag für Bürgergeldbeziehende sei nicht kostendeckend, widerspricht dem der Sozialversicherung innewohnenden Solidaritätsprinzip.
Ich teile Ihre Einschätzung ausdrücklich
Bürgergeldempfänger sind in Deutschland krankenversichert, wobei die Beiträge in der Regel vom Jobcenter übernommen werden.
Der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU gilt selbstverständlich weiterhin.
Der Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen – insbesondere in so sensiblen Bereichen wie der beruflichen Teilhabe – ist für mich von zentraler Bedeutung.