
Antwort ausstehend von Johannes Rothenberger CDU

Wie ich Ihnen bereits persönlich per E-Mail geschrieben habe, steht erst einmal nur ein Gesetzentwurf im Raum.

Da sich Krankenkassen und Therapeutenvertreter nicht einigen konnten, hat ein Schiedsgremium die Absenkung gegen den Widerstand der Therapeuten auf Basis von Wirtschaftsdaten beschlossen.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht Einsparungen in allen Leistungsbereichen vor. In der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung sollen bislang extrabudgetär vergütete Leistungen künftig wieder stärker in eine steuerbare Vergütungssystematik eingebunden und das Ausgabenvolumen über eine Gesamtvergütung begrenzt werden.
