
Für meine Kolleg*innen von Bündnis 90/Die Grünen und mich ist klar, dass die AfD eine reale Gefahr ist für unsere Demokratie, für die Menschen, die Ziel ihrer Hetze und Ausgrenzungspolitik sind, und für das friedliche Zusammenleben in Europa.
Für meine Kolleg*innen von Bündnis 90/Die Grünen und mich ist klar, dass die AfD eine reale Gefahr ist für unsere Demokratie, für die Menschen, die Ziel ihrer Hetze und Ausgrenzungspolitik sind, und für das friedliche Zusammenleben in Europa.
Wir setzen großes Vertrauen in die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Wir werden deshalb die weiteren Erkenntnisse aus dieser weitergehenden Beobachtung abwarten, bevor wir als Fraktion entscheiden, ob wir uns für die Beantragung eines Verbots der AfD einsetzen.
Wer unsere freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnt, verstößt gegen unsere Grundsätze. Ich befürworte den Ausschluss dieser Personen aus unserer Partei.
Ein Parteienverbot ist ein Instrument aus dem breiten Instrumentenkasten der wehrhaften Demokratie, das unsere Rechtsordnung ausdrücklich vorsieht. Für Verbotsverfahren gibt es jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. So oder so lässt sich das dahinterstehende Gedankengut nicht einfach verbieten, zumal mit einem mehrjährigen Verfahren zu rechnen wäre.
Ihre Aussage, dass die sächsischen Wählerinnen und Wähler am 1. September 2024 die Regierungsgewalt in die Hände der AfD legen, erachte ich als unwahrscheinlich