Frage von Waltraud Maria L. • 07.04.2025

Antwort ausstehend von Philipp Amthor CDU
Die Einstufung einzelner Personen als gesichert rechtsextrem ermöglicht weder nach § 45 StGB noch nach Art. 18 GG den Ausschluss vom politischen Handeln. Willkür darf es in keinem Fall geben – das unterscheidet unseren demokratischen Rechtsstaat von autoritären Systemen.
In Thüringen erleben wir, dass das BSW – im Gegensatz zur Linken – bereit ist, sich auf eine pragmatische, lösungsorientierte Landespolitik einzulassen
Ja
Tatsächlich gibt es seit der vergangenen Bundestagswahl ein Tool, was das Abstimmungsverhalten vergleicht: den Real-O-Mat.