Frage von Jens L. • 09.06.2025

Antwort von Alexander Jordan CDU • 12.06.2025
Das AfD-Gutachten unterstreicht, dass die Vorbehalte gegen die Partei gerechtfertigt sind. Für ein Verbot liegen m.E. die Voraussetzungen weiterhin nicht vor.
Das AfD-Gutachten unterstreicht, dass die Vorbehalte gegen die Partei gerechtfertigt sind. Für ein Verbot liegen m.E. die Voraussetzungen weiterhin nicht vor.
Der Sachverhalt ist hier im Büro nicht bekannt. Wir empfehlen Ihnen sich an die zuständigen Stellen der Universität zu wenden.
Die Beurteilung des Verfassungsschutzes ist meines Erachtens nach ein eindeutiges Indiz für die Verfassungswidrigkeit der AfD. Persönlich bin ich der Meinung, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Verfahren vor dem BVerfG gegeben sind.
Ja, ich habe mein Gehalt auf 2950 Euro gedeckelt und werde vom Restbetrag einen Großteil für einen Sozialfonds nutzen, der sich aktuell im Aufbau befindet.