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Die Beitragsmittel von Versicherten und Arbeitgebern sollten vorrangig für Leistungen eingesetzt werden, deren medizinischer Nutzen belastbar belegt ist. Wo ergänzende Verfahren einen nachgewiesenen Nutzen haben, sollte eine Erstattung möglich sein.
Aus meiner Sicht sollten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur dann übernommen werden, wenn ihre Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist und sie einen nachweisbaren gesundheitlichen Nutzen für die Versicherten haben.
Wir sind gerade dabei, Ihre mitgeschickten Quellen zu analysieren und werden uns dann ein eigenes abschließendes Bild machen.
Wenn Sie eine unabhängige, gerichtsfeste Überprüfung durch einen vereidigten Vermessungsingenieur anstreben, dann ist das Ihr gutes Recht.