Dennoch bin ich dafür, das 20 Jahre alte Gesetz zu reformieren. Zentrales Anliegen dieser Reform ist es, einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der absolut unverzichtbaren Informationsfreiheit und dem Schutz sensibler Informationen zu schaffen.
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Wir als Linke lehnen die Anhebung des Renteneintrittsalters und dessen Verknüpfung mit der Lebenserwartung ab.
Auch mich beschäftigt das Vorhaben der CDU geführten Bundesregierung sehr. Als Landtagsabgeordneter werde ich jedoch nicht über diesen Gesetzesentwurf abstimmen dürfen! Ich habe mich bereits an die Brandenburger Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion gewendet. Nachfolgendes kann ich Ihnen dazu übermitteln… Bitte nehmen Sie den letzten Absatz zur Kenntnis.
Eine Beschränkung des Informationszugangs auf das „berechtigte“ Interesse „natürlicher Personen“ lehne ich ab, denn dies würde faktisch einer Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes bedeuten und die Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft drastisch minimieren. Für eine Abschaffung oder eine Aufweichung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es von mir keine Zustimmung geben.