
Wir werden mit der Staatsangehörigkeitsreform nicht nur die Mehrstaatigkeit ermöglichen, sondern auch die Fristen und Hürden für die Einbürgerung insgesamt senken
Wir werden mit der Staatsangehörigkeitsreform nicht nur die Mehrstaatigkeit ermöglichen, sondern auch die Fristen und Hürden für die Einbürgerung insgesamt senken
Wir wollen bestehende Hürden bei Einbürgerungen abschaffen und hierfür auch die geltende Regelaufenthaltsdauer von bisher acht Jahren verkürzen.
So muss man unter anderem fünf Jahre in Folge den gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, also hier leben.
Geplante Härtefallregelungen sollen gelten für Menschen ab 67, wenn sie sich ohne nennenswerte Probleme im Alltag auf Deutsch mündlich verständigen können. Diese Regelung soll auch gelten für Menschen, die sich zwar auf Deutsch verständigen können, den Sprachnachweis aber nicht erlangen konnten und nicht erlangen werden.
Aufenthalte in der Vergangenheit werden somit nicht für den Erwerb der Staatsbürgerschaft berücksichtigt