Frage von Moritz H. • 21.05.2023

Antwort ausstehend von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen
Damit kann auch die deutsche Staatsbürgerschaft wiedererlangt werden, ohne die neu angenommene Staatsbürgerschaft zu verlieren. Dabei muss aber beachtet werden, dass für ehemalige Deutsche die gleichen Voraussetzungen gelten wie für alle anderen Ausländer:innen auch.
Das eigentliche parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben.
Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen