
Wir reformieren ja derzeit die Staatsangehörigkeitsreform
Wir reformieren ja derzeit die Staatsangehörigkeitsreform
Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird ein größerer Kreis an Menschen die Möglichkeit erhalten, sich einbürgern zu lassen.
Es ist weiterhin vorgesehen (§ 9 Staatsangehörigkeitsgesetz), dass Ehepartner:innen oder eingetragene Lebenspartner:innen eingebürgert werden können, wenn sie seit drei Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit zwei Jahren besteht.
Soziale Ausgewogenheit
Das Asylrecht ist nicht nach Zahlen zu bemessen, aber unsere Aufnahmekapazität ist objektiv begrenzt
Der rechtliche Anspruch auf Asyl und Unterstützung von "Flüchtlingen" steht. Abschreckungs- und Verhinderungspolitik verschwendet Zeit und unnötige Resoursen!