
Sie sprechen zu Recht an, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben, den vor der Einreise zu erbringenden A1-Sprachnachweis für Ehegatt:innen abzuschaffen, noch nicht umgesetzt wurde
Sie sprechen zu Recht an, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben, den vor der Einreise zu erbringenden A1-Sprachnachweis für Ehegatt:innen abzuschaffen, noch nicht umgesetzt wurde
Plan ist es, die Reform noch dieses Jahr im Bundestag zu verabschieden, sodass sie Anfang 2024 in Kraft treten kann.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Der Schutz von Flüchtlingen ist umfassend völkerrechtlich geregelt – u.a. durch die Genfer-Flüchtlingskonvention von 1951 und das dazugehörige Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.
Die Fortschreibung des § 107d BeamtVG ist Teil eines Gesetzentwurfes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation, der in der Bundesregierung zur Zeit noch abgestimmt wird.