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Die Rückkehrhilfe soll die grundlegenden Bedürfnisse in der ersten Zeit nach der Rückkehr decken. Das gilt für alle Menschen – auch für Straftäter. Die Zahlung hat letztlich aber auch juristische Gründe: Sie soll sicherstellen, dass die Rückführung rechtssicher ist und nicht vor einem Gericht angefochten und rückgängig gemacht werden kann.

Straftäter, die nach Afghanistan abgeschoben werden, erhalten ein "Handgeld" von 1.000 Euro, um sicherzustellen, dass sie nach ihrer Rückkehr in der Lage sind, ihre grundlegendsten Bedürfnisse für einen Übergangszeitraum von sechs bis neun Monaten zu decken.

Diese Regelung geht auf ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil zurück (https://www.bverwg.de/210422U1C10.21.0).


Ich wünsche mir, dass wir als SPD den Mut haben, die richtigen, nachhaltigen Antworten zu geben – Prävention, Solidarität und Integration. Das ist der Anspruch der Bevölkerung und muss daher auch der Anspruch aller politischen Akteur:innen sein.