Nein, natürlich nicht, da Sie sich nicht illegal in Deutschland aufhalten.
Lobbysprünge stoppen!
Schluss mit dem nahtlosen Seitenwechsel
in die Wirtschaftslobby!
Wir fordern: Strengere Karenzzeiten
für Spitzen:politiker:innen!
Nein, natürlich nicht, da Sie sich nicht illegal in Deutschland aufhalten.
Hier muss man zwischen der Anspruchseinbürgerung und der Ermessenseinbürgerung unterscheiden.
Ein Entzug wäre jetzt schon möglich, wenn eine Person ein Doppelstaatler ist und (!) beispielsweise an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung beteiligt ist. In diesem Zusammenhang wollen wir konsequenter sein und das Unterstützen von Terrororganisationen konsequenter unter Strafe stellen.
Grundsätzlich sind alle Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld verpflichtet, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zu haben. Die Jobcenter überprüfen dies durch regelmäßige Meldetermine und persönliche Vorsprachen.
Leider ist es auch in Rücksprache mit dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat so, dass nicht Ihr früherer Status als ausländische Fachkraft, sondern ihr gegenwärtiger Status als Deutscher für die Frage des Elternnachzugs ausschlaggebend ist.