Frage von Johnatan H. • 03.03.2025

Antwort ausstehend von Alexander Ulrich BSW
Die Pflicht zur Mitwirkung im Asylverfahren ist im Asylgesetz (AsylG) verankert. Dazu gehört auch die Verpflichtung, alle für das Verfahren relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
Nein, mir ist nicht bekannt, welche Daten von ukrainischen Flüchtlingen erhoben werden. Fakt ist, dass zu Beginn des Krieges sehr schnell eine pauschale Lösung für Zugang und auch Versorgung für alle Ukrainer durch die EU und auch Deutschland beschlossen wurde, um unkompliziert und unbürokratisch zu helfen.
Das Strafrecht sollte für alle Menschen gleich gelten. Wer hier Straftaten begeht, muss unabhängig von seiner Herkunft bestraft werden und gegebenenfalls seine Haftstrafe in Deutschland verbüßen.