Sollen die nds. Beamten dann mit der Bestreitung ihres Lebensunterhaltes bis zur 3. Entscheidung aus Karlsruhe warten?
Sehr geehrter Herr Beck,
vielen Dank für die Weitergabe dieser allgemeinen Informationen auf meine spezifische Frage vom 06.03.2025.
Könnten Sie mir erläutern, wie ich diese Informationen praktisch umsetzen soll? Soll ich meinen Vermieter darauf verweisen, dass ich die Miete erst nach der 3. Entscheidung in Karlsruhe unverzinst nachzahle, da die Entscheidungen aus 2020 und 2025 meinem Dienstherrn noch nicht ausreichen (anderen Ländern wie Schleswig Holstein, Sachsen, Bayern, Thüringen, Brandenburg, NRW oder Sachsen Anhalt aber schon, die ab 2026 4.000-7.000 € im Jahr in A11 mehr zahlen)? Warum zahlen diese eigentlich so viel mehr, wenn der nds. Sparweg von tausenden € weniger doch angeblich verfassungsrechtl. ausreiche?
Was würden Sie zu einem Arbeitgeber sagen, der den Mindestlohn mit der Begründung unterschreitet, der Partner würde ja auch Geld verdienen und bevor das oberste deutsche Gericht nichts gegenteiliges sagt, gibt es den Mindestlohn nicht mehr?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass Sie sich eine faire, gerechte und zeitgemäße Besoldung wünschen. Wie ich Ihnen bereits in meiner letzten Antwort mitgeteilt hatte, nehmen wir dieses Anliegen sehr ernst und möchten entsprechend Sorge dafür tragen, dass die Besoldung amtsangemessen erfolgt. Vor diesem Hintergrund ist es unserer Ansicht nach aber entscheidend, zunächst die noch anstehenden Urteile des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten, um auch sämtlichen Anforderungen an eine moderne und verfassungsgemäße Besoldung gerecht zu werden. Aus meiner Sicht ist es wenig zielführend, bereits jetzt in das Gesetzgebungsverfahren zu starten und Tatsachen zu schaffen, wenn im Zuge bald zu erwartender Gerichtsurteile noch einmal unter Umständen neue Aspekte oder Hinweise auftauchen, die wir innerhalb dieses Prozesses besser mit berücksichtigen sollten. Ich kann allerdings gut nachvollziehen, dass Ihnen dieses Verfahren nicht schnell genug geht, vor allem wenn Sie zum Vergleich andere Bundesländer heranziehen, die bereits neue gesetzliche Grundlagen bei der Besoldung geschaffen haben. Allerdings entscheidet hier jedes Bundesland in seinem eigenen Ermessen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Philipp Beck

