War ihnen bewusst, dass sie mit dieser Gesetzesänderung die Reisefreiheit und Freizügigkeit unter Verwaltungsvorbehalt stellen. Wollten sie das wirklich?
Änderung Wehrdienstgesetz, Reisefreiheit, Freizügigkeit, Grundgesetz
Sehr geehrter Herr J.,
die Bundesregierung hat nach einiger Kritik klargestellt, dass durch die Änderung des Wehrdienstgesetzes die Reisefreiheit nicht im Sinne eines administrativen Verbots eingeschränkt werden soll. Damit hat sich aus unserer Sicht die Frage an den Abgeordneten erübrigt.
Mit freundlichen Grüßen
Team Schneider

