Frage von Hubert E. • 06.02.2024
Antwort ausstehend von Wolfgang Fackler CSU
Der Betrag in Höhe von 20.000 Euro (brutto) stellt einen Maximalbetrag dar, der circa 12.736 Euro netto entspricht. De Facto reichen aber bei der Besoldungsstufe A3, Stufe 2, 2 Kinder circa 6.462 Euro netto Hinzuverdienst, um den Mindestabstand zur Grundsicherung zu wahren.
Eine Beibehaltungsgenehmigung gilt nur für im Ausland lebende Deutsche.
Das BMI steht nach wie vor zur Nachzahlung an alle Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auch ohne Widerspruch rückwirkend bis zum Jahr 2021.
Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz voraussichtlich im Sommer 2024 verabschiedet wird.
Die für die Bundesverfassungsrichter bestehenden Verhaltensleitlinien und weitere Regeln halte ich für ausreichend.