
Aufgrund des förderalen Systems regeln die Bundesländer ihr Beihilferecht selbst.
Aufgrund des förderalen Systems regeln die Bundesländer ihr Beihilferecht selbst.
vielen Dank für Ihre Frage. Leider kann ich Ihnen dazu keine abschließende Antwort geben, da sich sowohl bis zum Kabinettbeschluss als auch im parlamentarischen Verfahren Änderungen ergeben können.
Wir setzen uns konsequent für eine Trennung zwischen staatlichen und kirchlichen Angelegenheiten ein und fördern persönliche Freiheit sowie religiöse Vielfalt.
Grundsätzlich sprechen bei Fördermaßnahmen sowohl Argumente für das Windhundverfahren wie auch das Losverfahren
Sie haben doch eine aktuelle Antwort von meinem zuständigen Kollegen Herrn Saathoff erhalten. Das ist auch mein Sachstand, mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.