Der Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit unserer Kommunikation gehören zu den Grundpfeilern unserer freiheitlichen Gesellschaft. Ebenso selbstverständlich ist für mich aber auch: Kinder müssen vor sexuellem Missbrauch geschützt werden, offline wie online.
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Die Belastungen für Pendler im ländlichen Raum würde ich niemals in Abrede stellen.
In den weiteren Trilogverhandlungen wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dauerhafte Regelungen zur Ermöglichung von freiwilligen Aufdeckungen einzuführen und das Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich abzuschließen.
Die Verlängerung der Ausnahmeregelung muss aus rechtsstaatlicher Sicht durchaus kritisch gesehen werden, jedoch sehe ich diese Entscheidung als notwendig an. Sie trug in der Vergangenheit maßgeblich dazu bei, strafbare Handlungen aufzudecken. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass es bezüglich einer gesetzlichen Verpflichtung zum anlasslosen Scannen privater Kommunikation und zur Umgehung oder zum Aufbrechen der Verschlüsselung keine Mehrheit gibt.