GKV-Beiträge für nachweislich wirksame Medizin einsetzen, nicht für Leistungen ohne evidenzbasierten Nutzen
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Antwort 07.04.2026 von Simone Borchardt CDU
Antwort 08.04.2026 von Emmi Zeulner CSU
Frau Zeulner prüft aktuell jeden einzelnen unterbreiteten Vorschlag sorgfältig gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen mit dem Ziel, durch ein ausgewogenes Gesamtpaket von Maßnahmen die GKV-Finanzen nachhaltig zu stabilisieren. Ob eine Streichung der Erstattungsfähigkeit homöopathischen Leistungen, wie in Vorschlag 20 von der Expertenkommission unterbreitet, dabei gesetzlich umgesetzt wird, kann daher zu diesem Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Antwort 02.04.2026 von Armin Grau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In der Tabelle über die Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit gibt es eine unglückliche Rundungspraxis, deshalb steht bei „Reformempfehlung Nr. 20: Streichung der Erstattung von homöopathischen Leistungen“ eine Finanzwirkung von 0,0 Mrd. Euro.
Antwort ausstehend von Ates Gürpinar Die Linke
Antwort ausstehend von Christos Pantazis SPD

Antwort ausstehend von Hendrik Streeck CDU