
Lobbysprünge stoppen!
Schluss mit dem nahtlosen Seitenwechsel
in die Wirtschaftslobby!
Wir fordern: Strengere Karenzzeiten
für Spitzen:politiker:innen!
Die amtsangemessene Alimentation wurde über das Niedersächsische Besoldungsgesetz (NBesG) im vergangenen Herbst geändert. Zum einen soll dadurch eine ausreichende Alimentation von Familien mit Kindern gewährleistet werden und zum anderen soll der Mindestabstand zur Grundsicherung in den unteren Besoldungsgruppen sichergestellt werden.
Angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG ab dem Jahr 2021 verzichtet der Bund gegenüber allen Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab diesem Jahr.
Für eine solch detaillierte Frage ist das Format Abgeordnetenwatch nicht die richtige Plattform. Eine solche Frage muss im weiteren Verfahren beleuchtet werden.
Mit „erhöhtem Familienzuschlag“ meinte ich lediglich, dass die Anpassung zum 1.4.22 eingerechnet ist. Ich hoffe, damit konnte ich die Unklarheit bei den Kolleginnen und Kollegen im Forum Öffentlicher Dienst aufklären.
vielen Dank für Ihre Frage. Ich gehe davon aus, dass diese Frage im weiteren Verfahren noch ausführlich beleuchtet wird.