Antwort 21.05.2026 von Daniela Ludwig CSU
Ich verweisezunächst auf die erläuternde Begründung des Gesetzentwurfs, der sich nun im Bundestag in den Beratungen befindet
Ich verweisezunächst auf die erläuternde Begründung des Gesetzentwurfs, der sich nun im Bundestag in den Beratungen befindet
Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 01. Januar 2023 hat der bayerische Gesetzgeber die Besoldung systematisch wieder mehr an den tatsächlichen Lebensverhältnissen der Beamten und Beamtinnen orientiert

Die Wohnkosten sind bereits viel zu hoch und höhere Steuern verschärfen dieses Problem. Wichtig ist ein ausreichendes Angebot vor allem an Sozialwohnungen.

Die Nebenkostenverordnung (Bundesrecht), die die Grundsteuer umlagefähig macht, zu ändern, fordert die Linke auf Bundesebene schon lange.