
Es kann nicht sein, dass der Verfassungsschutz bei einer drohenden Gefahr im Vorfeld Telefongespräche abhören darf, aber ihm, wenn über Telegram oder WhatsApp Anschlagspläne erfolgen, die Hände gebunden sind.
Es kann nicht sein, dass der Verfassungsschutz bei einer drohenden Gefahr im Vorfeld Telefongespräche abhören darf, aber ihm, wenn über Telegram oder WhatsApp Anschlagspläne erfolgen, die Hände gebunden sind.
(...) Wir wollten dafür sorgen, dass auch die Bundespolizei mit zeitgemäßen Ermittlungsbefugnissen bei der Terrorismusbekämpfung, bei der Schleuserkriminalität und beim Menschenhandel effektiver vorgehen kann (...)
Wir fordern aber als weitere Verschärfung des Waffenrechts, dass jeder, der das Recht hat, Waffen zu besitzen, noch gründlicher und auch grundsätzlich auf die psychische Eignung zum Führen einer Waffe überprüft werden muss.
um Ihre erste Frage zu beantworten: Ich bin seit 2005 Bundestagsabgeordneter und Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Ich habe mich sehr dafür eingesetzt, dass der Bundestag ein Lobbyregistergesetz auf den Weg gebracht und inzwischen verabschiedet hat