Wie ist die Forderung der CDU nach einer Entwaffnung der Hamas mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker (UN-Charta 1, 2, 55) vereinbar das auch den Palästinensern Landesverteidigung einräumt?
Sehr geehrter Herr Röttgen,
in der Aussage im Tagesspiegel von heute fordern Sie das die Hamas die Waffen niederlegt. Zitat hier: https://www.tagesspiegel.de/politik/zur-absicherung-des-friedens-spd-fraktionschef-miersch-schliesst-deutsche-truppen-in-gaza-nicht-aus-14549897.html
Gemäß dem UN Rechtsgutachten vom Juli 2024 ist die Besatzung von Israel in den Gebieten: Ost-Jerusalem, Gaza und Westjordanland völkerrechtswidrig und illegal da dieses Land dem Staat Palästina zusteht. Und als solches (von über 150 Staaten anerkannt) hat es gemäß der UN-Charta 1, 2, 55 das Recht auf Selbstverteidigung des eigenen Staates und Landes.
Ihre Forderung widerspricht dem Völkerrecht. Ich bitte daher um Aufklärung und verweise pro forma auf Artikel 25, GG
Mit freundlichen Grüßen
Matthias

Sehr geehrter Herr E.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Selbstverständlich bin ich sehr gerne bereit, interessierten Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort zu stehen. Ich möchte Sie jedoch bitten, Ihre Frage unmittelbar an mein Büro zu richten oder mir Ihre Postanschrift mitzuteilen, damit ich Ihnen persönlich eine Antwort zukommen lassen kann.
Sie erreichen mich per Mail (norbert.roettgen@bundestag.de) oder per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) – bei Anliegen, die meinen Wahlkreis betreffen, gerne auch über mein Wahlkreisbüro (Mülheimer Str. 33a, 53604 Bad Honnef).
Mit freundlichem Gruß
Ihr Norbert Röttgen