Frage von Klaus R. • 21.06.2022

Antwort ausstehend von Wolfgang Kubicki FDP
Meines Wissens und nach Aussage der Innensenatorin von Berlin werden die entsprechenden Personen strafrechtlich belangt
Diese Maßnahmen basieren auf europäischem Recht und dienen der Verhinderung irregulärer Grenzübertritte. Sie werden gegenüber der EU-Kommission offiziell angezeigt und halbjährlich verlängert.
Es gibt bereits genügend rechtliche Instrumente, die aber konsequent umgesetzt werden müssen