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Das Bundesverfassungsgericht kann in einem Parteiverbotsverfahren die Verfassungstreue einer Partei überprüfen.

Über ein Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht, konkret der Zweite Senat. Erforderlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der acht Richterinnen und Richter.

Die AfD ist eine unsere Demokratie zutiefst verachtende Partei. Sie sät Hass und fügt unserem Land und unserer Demokratie großen Schaden zu.

Unsere bündnisgrüne Fraktion im Landesparlament fordert den Senat auf, sich im Bundesrat für eine Prüfung eines AfD-Verbots auf Bundesebene einzusetzen. Bisher scheitert dies an der schwarz-roten Koalition, die eine solche Prüfung nicht unterstützt.

Wenn, was derzeit - leider - nicht der Fall ist, die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verbotsverfahren gegeben sind, halte ich es für geboten, dieses anzustreben.