Warum sind Sie gegen § 65a - Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Tillschneider,
der Gesetzestext lautet: "Die Studierenden haben das Recht, sich an den Hochschulen im Rahmen der Gesetze zu studentischen Vereinigungen zusammenzuschließen. [...] insbesondere die Wahrnehmung fachlicher, hochschulpolitischer und sozialer Interessen der ihnen angehörenden Studierenden zum Ziel...." Stellen Sie bitte dar, warum Studierenden mit rechtlichen Rahmenbedingungen ihren Möglichkeiten nicht nachkommen sollen, unabhängig davon, ob sie persönlich diese Interessen vertreten! Sie argumentieren mit "Vertreter Cancel Culture". Letztendlich sind Sie ein "Vertreter Cancel Culture"!
Studenten können sich jederzeit in Zusammenschlüssen verschiedenster Art organisieren, denn selbstverständlich genießen sie wie jeder andere Bürger auch uneingeschränkte Vereinigungsfreiheit. Diese Vereinigungen müssen jedoch nicht den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben. Nur darum geht es hier. Hintergrund ist, dass die verfassten Studierendenschaften ihr universitätspolitisches Mandat regelmäßig überschreiten und sich allgemeinpolitisch - und das zudem auch noch sehr einseitig - äußern. Außerdem kommt es in den Entscheidungen, die an der Universität getroffen werden müssen, auf Erfahrung und Autorität im jeweiligen Fach an. Für Fachfragen an einem philosophischen Seminar beispielsweise ist die Meinung des Professors, der jahrzehntelange Studien-, Forschungs- und Lehrerfahrung hat, eher maßgeblich als die Meinung des Erstsemesters. An der Universität gelten andere Gesetze als die allgemeinpolitischen Prinzipien. Sie ist eine Gelehrtenrepublik, auf die sich nicht alle demokratischen Verfahren, wie sie im Parlamentsbetrieb üblich sind, übertragen lassen.

