Sehr geehrter Herr Minister Dr. Backhaus, wie beurteilen Sie, als zust. Ressort-Minister, die Privatisierung von Land- und Forstflächen über die Bundes-BVVG i.R. von Rechts-Geschäften über die AfA ?
Auf meine bisherigen diesbzgl. Fragen sind Sie leider nicht- oder aber völlig ausweichend eingegangen; folgende Links dienen Ihnen deshalb als "Gedächtnisstütze" zu meiner Eingangsfrage :
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/till-backhaus/fragen-antworten/20395
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/till-backhaus/fragen-antworten/24248
Kurz vor der Wahl in M-V frage ich Sie erneut, Herr Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus :
Dürfen Mecklenburger Kleinbauern ebenfalls BVVG-Land im Ergebnis (über die AfA) an sich selber verkaufen ? - wie folgt :
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/harald-terpe/fragen-antworten/86265
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/harald-terpe/fragen-antworten/99625
https://www.afa45-49.de/
Unterliegen BVVG- & AfA Geschäfte in M-V IHRER Kontrolle ?
MfG
Michael P.
Die von ihnen geschilderten Fälle betreffen die Veräußerung von landwirtschaftlichen Flächen an Alteigentümer im Rahmen des begünstigten Flächenerwerbs nach Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) und der Flächenerwerbsverordnung (FlErwV). Dabei handelt es sich um bundesrechtliche Vorschriften, für deren Umsetzung die BVVG als alleinige Gesellschaft des Bundes, zuständig ist. Die Länder sind nur beteiligt, soweit dies in der FlErwV ausdrücklich geregelt ist.
Die BVVG unterliegt als bundeseigene Gesellschaft der vollständigen Aufsicht des Bundesfinanzministeriums. Die ostdeutschen Länder haben in Bezug auf die Arbeit der BVVG kein Mitspracherecht und müssen sich diesbezüglich selbst an die Bundesfinanzverwaltung wenden, wenn sie mit Entscheidungen oder Verfahrensweisen der BVVG unzufrieden sind.
Wie auch von Seiten des Abgeordneten Terpe (Bündnis 90/Die Grünen), angemerkt wurde, ist es nicht Aufgabe der Landtagsabgeordneten zu beurteilen, ob Vertreter der BVVG in Bezug auf die von Ihnen vorgetragenen Fälle rechtswidrig oder sogar strafbar gehandelt hat. Das gleiche gilt auch für die Landesregierung.
Damit ist zumindest die Frage, ob derartige Geschäfte der Kontrolle durch Minister Dr. Backhaus unterliegen, ganz klar mit „nein“ zu beantworten.
Andere Fragen richten sie bitte direkt an das Bundesfinanzministerium in Berlin.

