Frage von Stefan A. • 29.05.2024

Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Privaten und institutionellen Kommissionen und Untersuchungsgremien sollen zukünftig von einer staatlichen, auf gesetzlicher Grundlage eingesetzten Aufarbeitungskommission unterstützt werden.
Solange nicht die öffentliche Sicherheit oder der Fortbestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung konkret gefährdet wird, gibt es keinen Grund Demonstrationen zu verbieten