
Aktuell kann ich als Mitglied des Landtags nicht effektiv zur Abarbeitung dieser Sache beitragen, die die ganze Republik betrifft.
Aktuell kann ich als Mitglied des Landtags nicht effektiv zur Abarbeitung dieser Sache beitragen, die die ganze Republik betrifft.
Die genaue Ausgestaltung befindet sich derzeit in Arbeit. Wir werden die Eckpunkte für das Hessengeld jedoch sehr zeitnah im Kabinett beschließen und haben das klare Ziel, noch in diesem Jahr die ersten Auszahlungen vornehmen zu können.
Wir setzen uns als SPD-Fraktion in Nordrhein-Westfalen dafür ein, bei der Umsetzung dieses Verfassungsauftrags die Kirchen in den Prozess mit einzubeziehen.
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern ist sich des Ablösegebots aus Artikel 140 GG, Artikel 9 Absatz 1 Landesverfassung M-V in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 bewusst. Den Ländern ist eine Ablösung der Staatsleistungen durch Landesrecht jedoch so lange verwehrt, wie ein Bundesgesetz, welches hierfür die Grundsätze aufstellt, nicht in Kraft getreten ist.