Frage von Markus R. • 19.08.2005

Antwort von Annette Widmann-Mauz CDU • 23.08.2005
Sehr geehrter Herr Rentschler,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. August 2005. Gerne möchte ich zu den von Ihnen angesprochenen Punkten Stellung nehmen.
Sehr geehrter Herr Rentschler,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. August 2005. Gerne möchte ich zu den von Ihnen angesprochenen Punkten Stellung nehmen.
Sehr geehrter Herr Rentschler,
Natürlich ist das strafbarer Betrug. Da ist der Staatsanwalt zuständig. Schicken Sie mir bitte den konkreten Fall - ich leite das an die Staatsanwaltschaften in Deutschland und Frankreich weiter.
Sehr geehrter Herr Wagner,
Sehr geehrter Herr Wagner,
Sehr geehrte(r) Frau/Herr H. Schubert,
vielen Dank für Ihre Anfrage.