Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Jasmina Hostert
Antwort von Jasmina Hostert
SPD
• 14.02.2025

Normalerweise gilt in diesem Fall ein relativ weitreichender Freibetrag. In der Regel beträgt dieser pro Kind 400.000€ bei Erbschaften durch ihre Eltern, auch bei Aktienvermögen (§16 ErbStG). Die Steuerpflicht beginnt erst ab dem ersten Euro jenes Betrages, der über den gesetzlich festgelegten Freibetrag hinausgeht.

Frage von Klaudia S. • 24.01.2025
Portrait von Rolf Mützenich
Antwort von Rolf Mützenich
SPD
• 06.02.2025

es ist und bleibt ein erklärtes Ziel der SPD-Fraktion, Rentner:innen zu entlasten. Mit der Zustimmung des Bundesrats zum "Wachstumschancengesetz", das durch die Union zuvor blockiert wurde, wird es zukünftig Erleichterungen bei der Höhe der Besteuerung von Renten und Betriebsrenten geben.

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