
Bei den von Ihnen zitierten Fällen handelt es sich um Entscheidungen des BVerfG zur Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Nordrhein-Westfalen und Berlin.
Bei den von Ihnen zitierten Fällen handelt es sich um Entscheidungen des BVerfG zur Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Nordrhein-Westfalen und Berlin.
Als Freie Demokraten setzen wir uns für den Vollzug dieses Verfassungsauftrages zur Ablösung der Staatsleistungen ein. Deswegen haben sich die Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag darauf verständigt, in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen zu schaffen.
In der Tat wurde die Verlustverrechnung von Kapitaleinkünften von der unionsgeführten Vorgängerregierung zum Nachteil vieler Anleger geändert. Wir Freie Demokraten lehnen diese Einschränkung deutlich ab.
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den Ausbau der Personalbemessungsverfahren in der stationären Langzeitpflege zu beschleunigen.
Gegenüber unseren Koalitionspartnern werden wir weiterhin darauf drängen, die Beschränkungen vollständig abzuschaffen
eider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.