Es ist richtig, dass es eine Querschnittsaufgabe über alle Ressorts ist. Deshalb gibt es in M-V als einzigem Bundesland einen Inklusionsförderrat.
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Sollte sich in der Praxis zeigen, dass ein eigenständiger Landesbeauftragter einen echten zusätzlichen Mehrwert bringt, bin ich selbstverständlich bereit, mich mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Für mich wäre aber entscheidend, dass dadurch keine Doppelstrukturen entstehen und die neue Funktion einen klaren zusätzlichen Nutzen hat.
Das Grundproblem ist die kurzfristige Projektfinanzierung. Ich will Bildung, Kultur und Soziales dauerhaft absichern.
Ich kann gut nachvollziehen, warum Sie hier einen Widerspruch sehen: Wenn medizinische Leistungen unabhängig davon, ob sie bei gesetzlich oder privat Versicherten erbracht werden, im Wesentlichen dieselbe Behandlung darstellen, stellt sich durchaus die Frage, warum hierfür teilweise unterschiedlich hohe Vergütungen gelten.