Antwort 24.02.2026 von Christoph de Vries CDU
Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf sind die Laufbahnen des Bundes bewusst weit gefasst. Dadurch ist ein Wechsel zwischen zahlreichen Verwaltungszweigen bereits innerhalb derselben Laufbahn möglich und bedarf keines formellen Laufbahnwechsels.