Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Wenn bestehende Regelungen – wie eingeschränkte Heilerlaubnisse – verfassungsrechtlich problematisch sind, müssen diese überprüft und gegebenenfalls neu geregelt werden. Dabei sollte das Ziel sein, bewährte Therapieangebote nicht zu gefährden, sondern sie in verlässliche Strukturen zu überführen.
Damit Menschen in gesundheitlichen Krisen passgenaue Hilfe bekommen, sollten auch kreative Therapieansätze ausgeschöpft werden.
Damit Menschen in gesundheitlichen Krisen passgenaue Hilfe bekommen, sollten alle Therapieansätze ausgeschöpft werden, für die wissenschaftliche Evidenz vorliegt. Methodenpluralität ist aus unserer Sicht ein wichtiges Prinzip einer modernen Gesundheitsversorgung – vorausgesetzt, Qualität und Wirtschaftlichkeit gelten konsequent als Maßstab.
Wir schlagen vor, die einzelnen künstlerischen Therapien zu definieren und unter der Berufsbezeichnung "Kreativtherapeut*in" zusammen zu fassen
Aus dem Gutachten sind bisher keine gesetzgeberischen Konsequenzen gefolgt. Die Bundesregierung berät, wie damit umzugehen ist und ob hier ein gesetzgeberischer Bedarf besteht (Allerdings ist eine Reform der Heilpraktikerrechts nach den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nicht explizit aufgeführt.)