In der Sache verfolgt die Novelle das Ziel, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Entbürokratisierung darf aus meiner Sicht aber nicht dazu führen, dass wertvolles Kulturgut verloren geht.
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Antwort 03.08.2026 von Ulf Prange SPD
Antwort 31.07.2026 von Eva Viehoff BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für Ihren Hinweis zu §13 bin ich sehr dankbar und werde ihn in die anstehenden Beratungen und meine Entscheidungsfindung einbeziehen.
Antwort 08.10.2026 von Martina Machulla CDU
Meine Entscheidung über die Novellierung werde ich vom endgültigen Gesetzestext und den Ergebnissen der parlamentarischen Beratung abhängig machen. Die Landesregierung muss überzeugend darlegen, wie sie den Schutz bislang nicht eingetragener Bodendenkmale sicherstellen will.
Antwort ausstehend von Evrim Camuz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 30.09.2026 von Marcus Optendrenk CDU
Daher erfolgt zunächst nur die Berechnung für die Zeit ab 2026. Im nächsten Schritt soll nach Verabschiedung des Gesetzes auch die Rückrechnung für die Zeit vor 2026 erfolgen.
Antwort ausstehend von Nicole Höchst AfD