Frage von Uwe M. • 08.11.2024

Antwort von Michael Roth SPD • 17.12.2024
Der Vergleich mit dem NATO-Doppelbeschluss liegt nahe, jedoch unterscheidet sich die aktuelle Situation in wesentlichen Punkten.
Der Vergleich mit dem NATO-Doppelbeschluss liegt nahe, jedoch unterscheidet sich die aktuelle Situation in wesentlichen Punkten.
Wenn ihr Sohn auch türkischer Staatsangehöriger ist, gilt für ihn auch die Wehrpflicht in der Türkei. Die deutsche Staatsangehörigkeit ändert daran nichts.
Die Entscheidung wird in einem sorgfältigen Prozess getroffen, bei dem stets der Dialog und der Schutz der Meinungsfreiheit im Vordergrund stehen.
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