Antwort 02.04.2026 von Peter Aumer CSU
Investiertes Kapital ist strikt vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt und bleibt damit vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.
Investiertes Kapital ist strikt vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt und bleibt damit vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.
Es ist entscheidend, dass das Verfahren ordnungsgemäß geprüft wird und die psychotherapeutische Versorgung verlässlich gesichert bleibt.
Sehr geehrte Frau M.,
Ich halte diese Entscheidung für falsch. Dabei handelt es sich jedoch um eine Angelegenheit der Bundesebene. Der Bayerische Landtag ist daher nicht zuständig.