Antwort 03.09.2026 von Felix Schreiner CDU
An meiner grundsätzlichen Zurückhaltung gegenüber einem Verbotsverfahren ändert dieses Gutachten derzeit nichts.
An meiner grundsätzlichen Zurückhaltung gegenüber einem Verbotsverfahren ändert dieses Gutachten derzeit nichts.
Ich habe auf dieser Plattform in den vergangenen Monaten bereits ausführlich zum Thema AfD-Parteiverbot in rechtlicher und politischer Hinsicht Stellung bezogen und möchte Sie daher gerne auf meine vorangegangenen Antworten dazu verweisen.
Wer die AfD politisch nicht schlagen kann, darf nicht nach dem Verfassungsgericht rufen.
Deswegen arbeitet die Bundesregierung auch entschlossen an der Migrationswende.