Das Verwaltungsgericht Berlin hat Anfang 2026 im Eilverfahren entschieden, dass Garten- und Landschaftsbaubetriebe bei Fahrten auf Bundesautobahnen mit Fahrzeugen unter 7,5 Tonnen unter bestimmten Voraussetzungen keine LKW-Maut entrichten müssen (Handwerkerausnahme).
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Antwort 02.07.2026 von Steffen Bilger CDU
Antwort 13.07.2026 von Stefan Rouenhoff CDU
Die von Ihnen angesprochene Forderung ist aus meiner Sicht weiterhin berechtigt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich bereits in der vergangenen Wahlperiode dafür eingesetzt, dass Garten- und Landschaftsbauer sowie vergleichbare Betriebe bei der Ausweitung der Lkw-Maut nicht schlechter gestellt werden als klassische Handwerksbetriebe. Unser Ziel war und ist eine faire, rechtssichere und praxistaugliche Lösung.
Antwort 11.03.2026 von Julia Klöckner CDU
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Antwort ausstehend von Gerd Bogisch ÖDP
Antwort 02.03.2026 von Joachim Herrmann CSU
Ich bin skeptisch, ob derzeit alle für ein Verbot erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Antwort 23.02.2026 von Friedrich Merz CDU
Sehr geehrter Herr B.,